Abrissunternehmen in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen sind auf abrissunternehmen.net 396 Städte und Gemeinden erfasst. Maßgeblich für Anzeige- und Genehmigungspflichten beim Rückbau ist die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW).

Rechtlicher Rahmen

Ob die Beseitigung eines Gebäudes in Nordrhein-Westfalen verfahrensfrei, anzeigepflichtig oder genehmigungspflichtig ist, ergibt sich aus der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW). Die einschlägigen Regelungen finden sich in § 62 BauO NRW. Entscheidend sind Gebäudeklasse, Höhe und die Frage, ob Wohnraum betroffen ist. Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde der kreisfreien Stadt oder des Landkreises.

Wichtig dabei: Auch wenn die Bauaufsicht nicht beteiligt werden muss, bleiben denkmalrechtliche, artenschutzrechtliche und gefahrstoffrechtliche Pflichten bestehen.

Verfahren und Objekte

Größte Städte in Nordrhein-Westfalen

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