Rückbau und Abriss in Lennestadt
Zusammengefasst: In Lennestadt richtet sich die Anzeige- oder Genehmigungspflicht nach der Landesbauordnung, die Entsorgung nach dem Abfallrecht des Bundes und der Umgang mit Schadstoffen nach der Gefahrstoffverordnung. Alle drei greifen ineinander.
Für Abbruchvorhaben in Lennestadt gilt ein Zusammenspiel aus Landesbauordnung, Gewerbeabfallverordnung und Gefahrstoffverordnung. Diese Seite übersetzt das in konkrete Schritte.
In einer Stadt dieser Größe wie Lennestadt mit etwa 25.275 Einwohnern sind die Grundstücke meist ausreichend zugänglich. Stellfläche für mehrere Container ist vorhanden, was den selektiven Rückbau wirtschaftlich macht.
Für die Recherche hilfreich: Lennestadt führt Postleitzahlen 57368, Vorwahl 02721 und 02723, Kfz-Kennzeichen OE.
Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten
Vor Beginn sollte der Zustand der Nachbarbebauung mit Fotos und Rissprotokoll dokumentiert werden. Ohne diese Grundlage lassen sich spätere Behauptungen kaum entkräften.
Berieselung, Planen und Reifenwaschanlage sind bei innerstädtischen Vorhaben oft Auflage. Fehlen sie im Angebot, fehlen sie später auf der Baustelle.
Sobald Schadstoffe im Spiel sind, braucht die aufsichtführende Person eine Sachkunde nach TRGS 519. Fragen Sie danach, bevor Sie unterschreiben.
Ein Betrieb, der überwiegend Industrieanlagen zurückbaut, ist für ein Reihenhaus nicht automatisch die richtige Wahl. Fragen Sie nach vergleichbaren Vorhaben.
Metall hat einen Wert. Bei Hallen und Gebäuden mit viel Stahl sollte im Angebot stehen, ob Erlöse gegengerechnet werden.
Schäden am Nachbargebäude und an Versorgungsleitungen sind das Hauptrisiko. Lassen Sie sich eine aktuelle Bestätigung mit Deckungssummen vorlegen.
Fotografieren Sie das Gebäude vor Beginn vollständig, innen wie außen. Diese Aufnahmen helfen bei Rückfragen der Behörde und bei Streit über den Leistungsumfang.
Die gängigen Abbruchverfahren
Die Reihenfolge ist in aller Regel dieselbe: Erkundung, Anzeige, Trennung der Hausanschlüsse, Schadstoffsanierung, Entkernung, Abbruch, Fundamentrückbau, Verfüllung. Verschieben lässt sich daran wenig, weil jeder Schritt den nächsten voraussetzt.
Objekttypen im Vergleich
| Objekt | Dauer | Kostenrahmen | Schadstoffrisiko |
|---|---|---|---|
| Scheune | 3 bis 8 Arbeitstage | 8.000 bis 30.000 Euro | mittel bis hoch |
| Innenwände | 1 bis 3 Arbeitstage je Wohnung | 30 bis 80 Euro je Quadratmeter | mittel |
| Bunker | mehrere Wochen bis Monate | projektbezogene Kalkulation | mittel |
| Carport | wenige Stunden bis ein Arbeitstag | 500 bis 2.000 Euro | gering |
| Silo | 1 bis 3 Wochen | projektbezogene Kalkulation | mittel |
Für Vorhaben in Lennestadt gilt: Die Ausführung ist wegen freistehender Bebauung oft günstiger, Anfahrt und Entsorgungsentfernung machen den Unterschied. Fragen Sie im Angebot ausdrücklich danach. Belastbare Zahlen nennt Ihnen nur ein Betrieb nach der Objektbesichtigung. Preislisten einzelner Unternehmen führen wir bewusst nicht, weil jedes Objekt anders kalkuliert wird.
Belastete Materialien erkennen
Seit der Novelle der Gefahrstoffverordnung ist die Ausgangslage klar: Gebäude mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 gelten als asbestverdächtig. Der Verdacht lässt sich nur durch Erkundung ausräumen, nicht durch Augenschein. Eine Übersicht der relevanten Stoffe steht im Schadstoffbereich.
Was die Behörde von Ihnen verlangt
Für ein Abbruchvorhaben in Lennestadt ist die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) einschlägig, ergänzt um bundesrechtliche Vorgaben zu Abfall und Gefahrstoffen. Die Regelungen zur Beseitigung stehen dort in § 62 BauO NRW. Die verbindliche Auskunft für Ihr konkretes Vorhaben erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde.
Beachten Sie, dass neben dem Bauordnungsrecht weitere Vorschriften einschlägig sein können, etwa zum Denkmalschutz, zum Artenschutz und zum Umgang mit Gefahrstoffen. Ausführlich steht das im Ratgeber zur Abbruchanzeige.
In der Nähe
Die folgenden Orte liegen in der Nähe von Lennestadt. Für die Angebotssuche ist das relevant, weil sich Einzugsgebiete von Abbruchbetrieben meist über mehrere Gemeinden erstrecken.
- Kirchhundem
- Finnentrop
- Attendorn
- Hilchenbach
- Schmallenberg
- Eslohe (Sauerland)
- Plettenberg
- Olpe
- Kreuztal
- Erndtebrück
Häufige Fragen
Wer ist für die Abbruchanzeige zuständig?
Die untere Bauaufsichtsbehörde, also je nach Status das Bauamt der Stadt oder des Landkreises. Sie erteilt auch die verbindliche Auskunft, welche Unterlagen beizufügen sind.
Kann ich Teile selbst abreißen?
Bei kleinen verfahrensfreien Bauten ist Eigenleistung denkbar. Sobald Schadstoffe oder tragende Bauteile betroffen sind, ist davon abzuraten. Auch die Entsorgung als Privatperson ist oft teurer als über den Fachbetrieb.
Was kostet eine Schadstofferkundung?
Für ein Einfamilienhaus meist im mittleren dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Bereich. Gegenüber den Nachträgen, die ohne Erkundung entstehen, ist das ein kleiner Betrag.
Muss vor dem Abriss auf Asbest geprüft werden?
Bei Gebäuden mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 besteht nach der Gefahrstoffverordnung ein grundsätzlicher Asbestverdacht. Als Veranlasser müssen Sie dem ausführenden Unternehmen zudem alle vorliegenden Informationen zur Bau- und Nutzungsgeschichte übermitteln.
Was ist ein selektiver Rückbau?
Dabei wird das Gebäude in umgekehrter Reihenfolge seiner Errichtung zerlegt und jede Materialgruppe getrennt erfasst. Das senkt die Entsorgungskosten deutlich und ist bei größeren Vorhaben durch die Gewerbeabfallverordnung ohnehin vorgegeben.