Abriss in Marl: Ablauf, Kosten und Vorschriften

Auf einen Blick: Zwischen der Entscheidung und dem freien Grundstück liegen in Marl bei einem Einfamilienhaus realistisch drei bis sechs Monate. Der reine Abbruch macht davon nur wenige Tage aus.

Einwohner85.001
BundeslandNordrhein-Westfalen
PLZ45768 u. a. (3)
Vorwahl02362
KfzCAS, GLA, RE

Abbrucharbeiten in Marl unterliegen dem Bauordnungsrecht des Landes, dem Abfallrecht des Bundes und dem Gefahrstoffrecht. Was daraus für Ihr Vorhaben folgt, fasst diese Übersicht zusammen.

Marl hat rund 85.001 Einwohner. Die Bauaufsicht liegt hier je nach Status bei der Stadt oder beim Landkreis. Ein kurzer Anruf klärt, wohin die Abbruchanzeige geht.

Für die Recherche hilfreich: Marl führt Postleitzahlen 45768, 45770, 45772, Vorwahl 02362 und 02364, Kfz-Kennzeichen CAS, GLA, RE.

Kriterien für die Auswahl

Ansprechpartner benennen lassen

Eine erreichbare Person für Rückfragen der Nachbarschaft verhindert, dass die erste Beschwerde direkt beim Ordnungsamt landet.

Referenzen im Objekttyp erfragen

Ein Betrieb, der überwiegend Industrieanlagen zurückbaut, ist für ein Reihenhaus nicht automatisch die richtige Wahl. Fragen Sie nach vergleichbaren Vorhaben.

Leistungsverzeichnis prüfen

Erst ein Verzeichnis mit Einzelpositionen und Mengen macht Angebote vergleichbar. Pauschalzahlen ohne Aufschlüsselung sagen nichts über den Umfang.

Terminplan schriftlich festhalten

Trennung der Hausanschlüsse, Anzeigefrist, Sanierung, Abbruch: Lassen Sie sich die Kette mit Terminen geben, damit Verzögerungen sichtbar werden.

Sachkundenachweis abfragen

Sobald Schadstoffe im Spiel sind, braucht die aufsichtführende Person eine Sachkunde nach TRGS 519. Fragen Sie danach, bevor Sie unterschreiben.

Auf Vollständigkeit der Anzeige achten

Fehlen Unterlagen, beginnt die Wartefrist nicht zu laufen. Klären Sie, wer die Abbruchanzeige einreicht und welche Nachweise beiliegen.

Praxis-Tipp

Informieren Sie die Nachbarschaft schriftlich über Zeitraum und Ansprechpartner. Das kostet einen Brief und erspart die meisten Konflikte.

Welches Verfahren wann passt

Die Reihenfolge ist in aller Regel dieselbe: Erkundung, Anzeige, Trennung der Hausanschlüsse, Schadstoffsanierung, Entkernung, Abbruch, Fundamentrückbau, Verfüllung. Verschieben lässt sich daran wenig, weil jeder Schritt den nächsten voraussetzt.

Alle Verfahren im Überblick →

Was zurückgebaut wird

ObjektDauerKostenrahmenSchadstoffrisiko
Industriehalle3 Wochen bis mehrere Monateprojektbezogene Kalkulationhoch, zusätzlich Altlasten im Boden möglich
Brandruine1 bis 4 Wochenprojektbezogene Kalkulationsehr hoch
Silo1 bis 3 Wochenprojektbezogene Kalkulationmittel
Mehrfamilienhaus2 bis 6 Wochen40.000 bis 120.000 Eurohoch bei Baujahr vor 1993
Dachstuhl2 bis 5 Arbeitstage60 bis 150 Euro je Quadratmeter Dachflächesehr hoch bei Eindeckung vor 1993

In Marl sind die Grundstücke meist gut zugänglich, was den maschinellen Abbruch wirtschaftlich macht. Dafür kann die Entfernung zur Entsorgungsanlage spürbar durchschlagen. Belastbare Zahlen nennt Ihnen nur ein Betrieb nach der Objektbesichtigung. Preislisten einzelner Unternehmen führen wir bewusst nicht, weil jedes Objekt anders kalkuliert wird.

Was im Gebäude stecken kann

Seit der Novelle der Gefahrstoffverordnung ist die Ausgangslage klar: Gebäude mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 gelten als asbestverdächtig. Der Verdacht lässt sich nur durch Erkundung ausräumen, nicht durch Augenschein. Eine Übersicht der relevanten Stoffe steht im Schadstoffbereich.

Der rechtliche Rahmen

Rechtlicher Rahmen für Abbrucharbeiten in Marl ist die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Regelungen zur Beseitigung stehen dort in § 62 BauO NRW. Die verbindliche Auskunft für Ihr konkretes Vorhaben erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde.

Verfahrensfreiheit nach der Bauordnung entbindet nicht von Denkmalschutz, Artenschutz und Gefahrstoffrecht. Diese Vorschriften gelten unabhängig davon, ob die Bauaufsicht beteiligt wird. Ausführlich steht das im Ratgeber zur Abbruchanzeige.

Benachbarte Gemeinden

Abbruchbetriebe arbeiten selten nur in einer Gemeinde. Ein Blick auf die Nachbarorte von Marl erweitert den Kreis möglicher Anbieter spürbar.

Häufige Fragen

Zu welchen Zeiten darf gearbeitet werden?

Maßgeblich ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm mit Richtwerten nach Gebietsart und Tageszeit. Arbeiten an Sonn- und Feiertagen oder nachts brauchen eine Ausnahmegenehmigung.

Wer trennt Strom, Gas und Wasser?

Das übernehmen die jeweiligen Netzbetreiber. Sie beantragen die Trennung, die Ausführung erfolgt durch den Versorger. Der Vorlauf beträgt oft mehrere Wochen und gehört an den Anfang der Terminplanung.

Brauche ich in Marl eine Genehmigung für den Abriss?

Das hängt von Gebäudeklasse, Höhe und Schutzvorschriften ab. In vielen Fällen genügt eine Abbruchanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde. Bei Denkmalschutz, Erhaltungssatzung oder Wohnraumschutz kann eine ausdrückliche Genehmigung nötig sein.

Wer haftet für Schäden am Nachbarhaus?

In der Regel das ausführende Unternehmen über seine Betriebshaftpflicht. Voraussetzung für die Durchsetzung ist eine Beweissicherung, die den Zustand vor Beginn dokumentiert.

Ist der Keller im Abbruchpreis enthalten?

Häufig nicht. Der Fundament- und Kellerrückbau wird oft separat kalkuliert. Prüfen Sie ausdrücklich, ob Bodenplatte, Streifenfundamente und Kellersohle im Angebot stehen.