Rückbau und Abriss in Bonn

Zusammengefasst: In Bonn richtet sich die Anzeige- oder Genehmigungspflicht nach der Landesbauordnung, die Entsorgung nach dem Abfallrecht des Bundes und der Umgang mit Schadstoffen nach der Gefahrstoffverordnung. Alle drei greifen ineinander.

Einwohner335.789
BundeslandNordrhein-Westfalen
PLZ53111–53229
Vorwahl0228
KfzBN

Für Abbruchvorhaben in Bonn gilt ein Zusammenspiel aus Landesbauordnung, Gewerbeabfallverordnung und Gefahrstoffverordnung. Diese Seite übersetzt das in konkrete Schritte.

In Bonn mit etwa 335.789 Einwohnern ist die Bauaufsicht bei der Stadt selbst angesiedelt. Anzeige und Rückfragen laufen damit an einer Stelle zusammen, was Abstimmungen erleichtert.

Zur Einordnung: In Bonn gelten Postleitzahlen 53111–53229, Vorwahl 0228, Kfz-Kennzeichen BN. Gerade bei ähnlich klingenden Ortsnamen lohnt der Abgleich, bevor Sie eine Anfahrt planen.

Kriterien für die Auswahl

Schrotterlöse ansprechen

Metall hat einen Wert. Bei Hallen und Gebäuden mit viel Stahl sollte im Angebot stehen, ob Erlöse gegengerechnet werden.

Ortsbesichtigung verlangen

Wer ohne Ortstermin einen Festpreis nennt, kalkuliert entweder mit hohem Risikoaufschlag oder plant Nachträge ein. Ein seriöses Angebot folgt auf eine Begehung.

Sachkundenachweis abfragen

Sobald Schadstoffe im Spiel sind, braucht die aufsichtführende Person eine Sachkunde nach TRGS 519. Fragen Sie danach, bevor Sie unterschreiben.

Verfüllung nicht vergessen

Nach dem Rückbau muss die Grube lagenweise verfüllt und verdichtet werden. Material, Einbau und Verdichtungsnachweis sind eigene Positionen.

Beweissicherung einplanen

Vor Beginn sollte der Zustand der Nachbarbebauung mit Fotos und Rissprotokoll dokumentiert werden. Ohne diese Grundlage lassen sich spätere Behauptungen kaum entkräften.

Auf Vollständigkeit der Anzeige achten

Fehlen Unterlagen, beginnt die Wartefrist nicht zu laufen. Klären Sie, wer die Abbruchanzeige einreicht und welche Nachweise beiliegen.

Praxis-Tipp

Fotografieren Sie das Gebäude vor Beginn vollständig, innen wie außen. Diese Aufnahmen helfen bei Rückfragen der Behörde und bei Streit über den Leistungsumfang.

Welches Verfahren wann passt

Wer den Ablauf einmal durchdacht hat, erkennt schnell, warum die Vorbereitung länger dauert als die Ausführung. Der eigentliche Abbruch ist der kürzeste Teil des Projekts.

Alle Verfahren im Überblick →

Was zurückgebaut wird

ObjektDauerKostenrahmenSchadstoffrisiko
Industriehalle3 Wochen bis mehrere Monateprojektbezogene Kalkulationhoch, zusätzlich Altlasten im Boden möglich
Innenwände1 bis 3 Arbeitstage je Wohnung30 bis 80 Euro je Quadratmetermittel
Wintergarten1 bis 3 Arbeitstage2.000 bis 8.000 Eurogering bis mittel
Brandruine1 bis 4 Wochenprojektbezogene Kalkulationsehr hoch
Garage1 bis 2 Arbeitstage1.500 bis 5.000 Eurosehr hoch bei Dacheindeckung vor 1993

Rechnen Sie in Bonn mit Preisen im oberen Bereich der üblichen Spanne. Ursache sind Rangierprobleme, knappe Stellflächen für Container und der häufigere Einsatz erschütterungsarmer Verfahren. Konkret wird der Preis erst nach der Besichtigung. Halten Sie dafür Baujahr, Kubatur und alle vorliegenden Unterlagen bereit.

Was im Gebäude stecken kann

Der Stichtag 31. Oktober 1993 ist die wichtigste Zahl im Gefahrstoffrecht am Bau: Bei allen davor begonnenen Gebäuden ist von asbesthaltigen Materialien auszugehen, bis das Gegenteil nachgewiesen ist. Die Informationspflicht des Veranlassers trifft auch private Eigentümer. Eine Übersicht der relevanten Stoffe steht im Schadstoffbereich.

Der rechtliche Rahmen

Für ein Abbruchvorhaben in Bonn ist die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) einschlägig, ergänzt um bundesrechtliche Vorgaben zu Abfall und Gefahrstoffen. Die Regelungen zur Beseitigung stehen dort in § 62 BauO NRW. Die verbindliche Auskunft für Ihr konkretes Vorhaben erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde.

Ein häufiges Missverständnis: Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei. Denkmalschutz und Artenschutz greifen unabhängig von der Bauordnung. Ausführlich steht das im Ratgeber zur Abbruchanzeige.

Benachbarte Gemeinden

Abbruchbetriebe arbeiten selten nur in einer Gemeinde. Ein Blick auf die Nachbarorte von Bonn erweitert den Kreis möglicher Anbieter spürbar.

Häufige Fragen

Was ist ein selektiver Rückbau?

Dabei wird das Gebäude in umgekehrter Reihenfolge seiner Errichtung zerlegt und jede Materialgruppe getrennt erfasst. Das senkt die Entsorgungskosten deutlich und ist bei größeren Vorhaben durch die Gewerbeabfallverordnung ohnehin vorgegeben.

Wie finde ich einen geeigneten Betrieb?

Über Referenzen im passenden Objekttyp, den Nachweis der Betriebshaftpflicht und, bei Schadstoffen, die Sachkunde nach TRGS 519. Ein Ortstermin vor Angebotsabgabe ist das wichtigste Qualitätsmerkmal.

Brauche ich in Bonn eine Genehmigung für den Abriss?

Das hängt von Gebäudeklasse, Höhe und Schutzvorschriften ab. In vielen Fällen genügt eine Abbruchanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde. Bei Denkmalschutz, Erhaltungssatzung oder Wohnraumschutz kann eine ausdrückliche Genehmigung nötig sein.

Muss vor dem Abriss auf Asbest geprüft werden?

Bei Gebäuden mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 besteht nach der Gefahrstoffverordnung ein grundsätzlicher Asbestverdacht. Als Veranlasser müssen Sie dem ausführenden Unternehmen zudem alle vorliegenden Informationen zur Bau- und Nutzungsgeschichte übermitteln.

Was passiert mit dem Bauschutt?

Sortenreiner mineralischer Bauschutt wird zu Recycling-Baustoffen aufbereitet. Die zulässigen Einsatzbereiche regelt seit August 2023 die Ersatzbaustoffverordnung. Vermischtes Material muss aufwendig nachsortiert werden und kostet deutlich mehr.