Abrissunternehmen in Krefeld finden
Auf einen Blick: Zwischen der Entscheidung und dem freien Grundstück liegen in Krefeld bei einem Einfamilienhaus realistisch drei bis sechs Monate. Der reine Abbruch macht davon nur wenige Tage aus.
Der Rückbau eines Gebäudes ist selten eine Preisfrage allein. Diese Übersicht für Krefeld zeigt, welche Schritte anstehen, welche Nachweise verlangt werden und welche Positionen in Angeboten regelmäßig fehlen.
Mit etwa 228.550 Einwohnern ist Krefeld groß genug für einen funktionierenden Wettbewerb unter Abbruchbetrieben. Holen Sie trotzdem mehrere Angebote ein, denn die Spannen sind auch bei guter Anbieterlage erheblich.
Krefeld ist über Postleitzahlen 47798–47809, 47829, 47839, Vorwahl 02151, Kfz-Kennzeichen KR eindeutig zuzuordnen. Nennen Sie diese Daten bei der Angebotsanfrage mit.
Kriterien für die Auswahl
Nach dem Rückbau muss die Grube lagenweise verfüllt und verdichtet werden. Material, Einbau und Verdichtungsnachweis sind eigene Positionen.
Sobald Schadstoffe im Spiel sind, braucht die aufsichtführende Person eine Sachkunde nach TRGS 519. Fragen Sie danach, bevor Sie unterschreiben.
Wer ohne Ortstermin einen Festpreis nennt, kalkuliert entweder mit hohem Risikoaufschlag oder plant Nachträge ein. Ein seriöses Angebot folgt auf eine Begehung.
Metall hat einen Wert. Bei Hallen und Gebäuden mit viel Stahl sollte im Angebot stehen, ob Erlöse gegengerechnet werden.
Trennung der Hausanschlüsse, Anzeigefrist, Sanierung, Abbruch: Lassen Sie sich die Kette mit Terminen geben, damit Verzögerungen sichtbar werden.
Vereinbaren Sie schriftlich, dass Nachträge vor der Ausführung anzuzeigen und von Ihnen freizugeben sind. Sonst erfahren Sie von den Kosten erst zum Schluss.
Informieren Sie die Nachbarschaft schriftlich über Zeitraum und Ansprechpartner. Das kostet einen Brief und erspart die meisten Konflikte.
Welches Verfahren wann passt
Der zeitkritische Punkt liegt fast immer am Anfang: Die Netzbetreiber brauchen für die Trennung der Hausanschlüsse mehrere Wochen, und die Anzeigefrist läuft erst mit vollständigen Unterlagen. Beides sollte parallel starten.
Was zurückgebaut wird
| Objekt | Dauer | Kostenrahmen | Schadstoffrisiko |
|---|---|---|---|
| Schwimmbecken | 2 bis 5 Arbeitstage | 3.000 bis 12.000 Euro | gering |
| Silo | 1 bis 3 Wochen | projektbezogene Kalkulation | mittel |
| Stallgebäude | 1 bis 3 Wochen | 20.000 bis 70.000 Euro | mittel |
| Garage | 1 bis 2 Arbeitstage | 1.500 bis 5.000 Euro | sehr hoch bei Dacheindeckung vor 1993 |
| Brandruine | 1 bis 4 Wochen | projektbezogene Kalkulation | sehr hoch |
Rechnen Sie in Krefeld mit Preisen im oberen Bereich der üblichen Spanne. Ursache sind Rangierprobleme, knappe Stellflächen für Container und der häufigere Einsatz erschütterungsarmer Verfahren. Wer vergleichen möchte, fragt bei mehreren Betrieben mit denselben Unterlagen an. Nur so werden Angebote überhaupt vergleichbar. Preislisten einzelner Anbieter führen wir hier nicht.
Was im Gebäude stecken kann
Nach der novellierten Gefahrstoffverordnung gilt für Gebäude mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 ein grundsätzlicher Asbestverdacht, solange das Gegenteil nicht belegt ist. Wer Arbeiten veranlasst, muss dem ausführenden Unternehmen alle vorliegenden Informationen zur Bau- und Nutzungsgeschichte übermitteln. Das gilt ausdrücklich auch für private Haushalte. Eine Übersicht der relevanten Stoffe steht im Schadstoffbereich.
Der rechtliche Rahmen
Krefeld liegt in Nordrhein-Westfalen. Die Anzeige- und Genehmigungspflichten beim Rückbau ergeben sich aus der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW). Die Regelungen zur Beseitigung stehen dort in § 62 BauO NRW. Die verbindliche Auskunft für Ihr konkretes Vorhaben erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde.
Wichtig dabei: Auch wenn die Bauaufsicht nicht beteiligt werden muss, bleiben denkmalrechtliche, artenschutzrechtliche und gefahrstoffrechtliche Pflichten bestehen. Ausführlich steht das im Ratgeber zur Abbruchanzeige.
Benachbarte Gemeinden
Rund um Krefeld liegen weitere Gemeinden, für die dieselben landesrechtlichen Vorgaben gelten. Auch dort ansässige Betriebe sind eine sinnvolle Anfrage wert.
Häufige Fragen
Kann ich Teile selbst abreißen?
Bei kleinen verfahrensfreien Bauten ist Eigenleistung denkbar. Sobald Schadstoffe oder tragende Bauteile betroffen sind, ist davon abzuraten. Auch die Entsorgung als Privatperson ist oft teurer als über den Fachbetrieb.
Was passiert mit dem Bauschutt?
Sortenreiner mineralischer Bauschutt wird zu Recycling-Baustoffen aufbereitet. Die zulässigen Einsatzbereiche regelt seit August 2023 die Ersatzbaustoffverordnung. Vermischtes Material muss aufwendig nachsortiert werden und kostet deutlich mehr.
Wer trennt Strom, Gas und Wasser?
Das übernehmen die jeweiligen Netzbetreiber. Sie beantragen die Trennung, die Ausführung erfolgt durch den Versorger. Der Vorlauf beträgt oft mehrere Wochen und gehört an den Anfang der Terminplanung.
Ist der Keller im Abbruchpreis enthalten?
Häufig nicht. Der Fundament- und Kellerrückbau wird oft separat kalkuliert. Prüfen Sie ausdrücklich, ob Bodenplatte, Streifenfundamente und Kellersohle im Angebot stehen.
Muss vor dem Abriss auf Asbest geprüft werden?
Bei Gebäuden mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 besteht nach der Gefahrstoffverordnung ein grundsätzlicher Asbestverdacht. Als Veranlasser müssen Sie dem ausführenden Unternehmen zudem alle vorliegenden Informationen zur Bau- und Nutzungsgeschichte übermitteln.