Abrissunternehmen in Bayern

In Bayern sind auf abrissunternehmen.net 571 Städte und Gemeinden erfasst. Maßgeblich für Anzeige- und Genehmigungspflichten beim Rückbau ist die Bayerische Bauordnung (BayBO).

Rechtlicher Rahmen

Ob die Beseitigung eines Gebäudes in Bayern verfahrensfrei, anzeigepflichtig oder genehmigungspflichtig ist, ergibt sich aus der Bayerische Bauordnung (BayBO). Entscheidend sind Gebäudeklasse, Höhe und die Frage, ob Wohnraum betroffen ist. Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde der kreisfreien Stadt oder des Landkreises.

Ein häufiges Missverständnis: Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei. Denkmalschutz und Artenschutz greifen unabhängig von der Bauordnung.

Verfahren und Objekte

Größte Städte in Bayern

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