Rückbau und Abriss in Neu-Ulm

Das Wichtigste vorweg: Der größte Kostenfaktor bei einem Abbruch in Neu-Ulm ist nicht die Kubatur, sondern die Schadstoffbelastung. Bei Gebäuden mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 gilt ein grundsätzlicher Asbestverdacht.

Einwohner61.780
BundeslandBayern
PLZ89231 u. a. (2)
Vorwahl0731
KfzNU

Ein Abbruch beginnt lange vor dem ersten Baggerbiss. In Neu-Ulm gelten dabei dieselben bundes- und landesrechtlichen Vorgaben wie in vergleichbaren Kommunen. Was das für Ablauf, Anzeige und Kalkulation bedeutet, steht hier.

Neu-Ulm zählt rund 61.780 Einwohner. In dieser Größe gibt es meist einige regionale Betriebe, ergänzt um Anbieter aus dem Umland. Der Vergleich lohnt sich, weil Anfahrt und Entsorgungsentfernung deutlich durchschlagen.

Für die Recherche hilfreich: Neu-Ulm führt Postleitzahlen 89231, 89233, Vorwahl 0731 und 07307, Kfz-Kennzeichen NU.

Kriterien für die Auswahl

Zahlung nach Baufortschritt

Abschläge nach Fortschritt und ein Einbehalt bis zur Übergabe aller Entsorgungsnachweise sind üblich und schützen beide Seiten.

Staub- und Lärmschutz abfragen

Berieselung, Planen und Reifenwaschanlage sind bei innerstädtischen Vorhaben oft Auflage. Fehlen sie im Angebot, fehlen sie später auf der Baustelle.

Leistungsverzeichnis prüfen

Erst ein Verzeichnis mit Einzelpositionen und Mengen macht Angebote vergleichbar. Pauschalzahlen ohne Aufschlüsselung sagen nichts über den Umfang.

Entsorgung klären

Steht im Angebot, wohin das Material geht und wer die Gebühren trägt? Wird nach Gewicht abgerechnet, gehören alle Wiegescheine zu Ihren Unterlagen.

Regelung für Nachträge vereinbaren

Vereinbaren Sie schriftlich, dass Nachträge vor der Ausführung anzuzeigen und von Ihnen freizugeben sind. Sonst erfahren Sie von den Kosten erst zum Schluss.

Terminplan schriftlich festhalten

Trennung der Hausanschlüsse, Anzeigefrist, Sanierung, Abbruch: Lassen Sie sich die Kette mit Terminen geben, damit Verzögerungen sichtbar werden.

Praxis-Tipp

Prüfen Sie Dachböden und Fassadenspalten auf Fledermäuse und Gebäudebrüter. Eine artenschutzrechtliche Prüfung vorab verhindert einen Baustopp mitten in der Ausführung.

Welches Verfahren wann passt

Die Reihenfolge ist in aller Regel dieselbe: Erkundung, Anzeige, Trennung der Hausanschlüsse, Schadstoffsanierung, Entkernung, Abbruch, Fundamentrückbau, Verfüllung. Verschieben lässt sich daran wenig, weil jeder Schritt den nächsten voraussetzt.

Alle Verfahren im Überblick →

Was zurückgebaut wird

ObjektDauerKostenrahmenSchadstoffrisiko
Brandruine1 bis 4 Wochenprojektbezogene Kalkulationsehr hoch
Garage1 bis 2 Arbeitstage1.500 bis 5.000 Eurosehr hoch bei Dacheindeckung vor 1993
Stallgebäude1 bis 3 Wochen20.000 bis 70.000 Euromittel
Silo1 bis 3 Wochenprojektbezogene Kalkulationmittel
Schwimmbecken2 bis 5 Arbeitstage3.000 bis 12.000 Eurogering

In Neu-Ulm sind die Grundstücke meist gut zugänglich, was den maschinellen Abbruch wirtschaftlich macht. Dafür kann die Entfernung zur Entsorgungsanlage spürbar durchschlagen. Belastbare Zahlen nennt Ihnen nur ein Betrieb nach der Objektbesichtigung. Preislisten einzelner Unternehmen führen wir bewusst nicht, weil jedes Objekt anders kalkuliert wird.

Was im Gebäude stecken kann

Seit der Novelle der Gefahrstoffverordnung ist die Ausgangslage klar: Gebäude mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 gelten als asbestverdächtig. Der Verdacht lässt sich nur durch Erkundung ausräumen, nicht durch Augenschein. Eine Übersicht der relevanten Stoffe steht im Schadstoffbereich.

Der rechtliche Rahmen

Neu-Ulm gehört zu Bayern. Ob eine Beseitigung verfahrensfrei, anzeige- oder genehmigungspflichtig ist, richtet sich nach der Bayerische Bauordnung (BayBO). Die verbindliche Auskunft für Ihr konkretes Vorhaben erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde.

Beachten Sie, dass neben dem Bauordnungsrecht weitere Vorschriften einschlägig sein können, etwa zum Denkmalschutz, zum Artenschutz und zum Umgang mit Gefahrstoffen. Ausführlich steht das im Ratgeber zur Abbruchanzeige.

Benachbarte Gemeinden

Rund um Neu-Ulm liegen weitere Gemeinden, für die dieselben landesrechtlichen Vorgaben gelten. Auch dort ansässige Betriebe sind eine sinnvolle Anfrage wert.

Häufige Fragen

Brauche ich in Neu-Ulm eine Genehmigung für den Abriss?

Das hängt von Gebäudeklasse, Höhe und Schutzvorschriften ab. In vielen Fällen genügt eine Abbruchanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde. Bei Denkmalschutz, Erhaltungssatzung oder Wohnraumschutz kann eine ausdrückliche Genehmigung nötig sein.

Muss vor dem Abriss auf Asbest geprüft werden?

Bei Gebäuden mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 besteht nach der Gefahrstoffverordnung ein grundsätzlicher Asbestverdacht. Als Veranlasser müssen Sie dem ausführenden Unternehmen zudem alle vorliegenden Informationen zur Bau- und Nutzungsgeschichte übermitteln.

Was passiert mit dem Bauschutt?

Sortenreiner mineralischer Bauschutt wird zu Recycling-Baustoffen aufbereitet. Die zulässigen Einsatzbereiche regelt seit August 2023 die Ersatzbaustoffverordnung. Vermischtes Material muss aufwendig nachsortiert werden und kostet deutlich mehr.

Wer haftet für Schäden am Nachbarhaus?

In der Regel das ausführende Unternehmen über seine Betriebshaftpflicht. Voraussetzung für die Durchsetzung ist eine Beweissicherung, die den Zustand vor Beginn dokumentiert.

Was kostet eine Schadstofferkundung?

Für ein Einfamilienhaus meist im mittleren dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Bereich. Gegenüber den Nachträgen, die ohne Erkundung entstehen, ist das ein kleiner Betrag.