Abbruchanzeige

Schriftliche Mitteilung an die Bauaufsicht vor Beginn der Beseitigung.

Die Abbruchanzeige ist kein Antrag, sondern eine Mitteilung. In den meisten Ländern darf mit den Arbeiten begonnen werden, wenn eine festgelegte Frist verstrichen ist und die Behörde nicht widerspricht. Üblich ist ein Monat. Welche Unterlagen beizufügen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung.

Kategorie: Recht

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