Abbruchgenehmigung

Förmliche Erlaubnis der Bauaufsicht für die Beseitigung.

Eine ausdrückliche Genehmigung wird nur in besonderen Konstellationen verlangt, etwa bei Denkmalschutz, in Erhaltungsgebieten, bei Wohnraumschutz oder bei Hochhäusern. Der Regelfall ist heute die Anzeige. Die Genehmigung ist an Bedingungen und Auflagen knüpfbar.

Kategorie: Recht

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