Denkmalschutz

Rechtlicher Schutz erhaltenswerter Bausubstanz.

Steht ein Gebäude in der Denkmalliste, ist die Beseitigung ohne denkmalrechtliche Erlaubnis unzulässig, unabhängig davon ob die Bauordnung Verfahrensfreiheit vorsieht. Auch nicht eingetragene Gebäude können in Ensembleschutzbereichen betroffen sein.

Kategorie: Recht

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