Untere Bauaufsichtsbehörde

Zuständige Stelle für Anzeige und Genehmigung.

Zuständig ist in der Regel das Bauamt der kreisfreien Stadt oder des Landkreises. Dort laufen Abbruchanzeige, Genehmigungsverfahren und die Prüfung der beizufügenden Nachweise zusammen. Bei Fragen zum konkreten Vorhaben ist das die richtige erste Adresse.

Kategorie: Recht

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