Schadstofferkundung: der Schritt, den niemand überspringen sollte

Ohne belastbare Kenntnis der Schadstofflage ist kein Angebot vergleichbar und kein Termin belastbar.

Warum die Erkundung am Anfang steht

Solange niemand weiß, welche Schadstoffe verbaut sind, kalkuliert jeder Anbieter anders. Der eine schlägt Risiko auf, der andere klammert die Position aus und stellt später einen Nachtrag. Vergleichbar sind diese Angebote nicht.

Nach der Gefahrstoffverordnung ist zudem der Veranlasser verpflichtet, dem ausführenden Unternehmen alle vorliegenden Informationen zur Bau- und Nutzungsgeschichte zu übermitteln. Diese Pflicht gilt ausdrücklich auch für private Haushalte.

Bei Gebäuden mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 besteht ein grundsätzlicher Asbestverdacht, solange das Gegenteil nicht belegt ist. Die Erkundung ist dann der Weg, diesen Verdacht zu klären.

Wie eine Erkundung abläuft

Am Anfang steht die Recherche: Bauakte, Baujahr, Umbauten, frühere Nutzung. Vieles lässt sich schon aus Unterlagen ableiten, bevor jemand das Gebäude betritt.

Dann folgt die Ortsbegehung mit systematischer Aufnahme aller verdächtigen Materialien. Der Sachverständige entnimmt Materialproben, die im Labor untersucht werden.

Die VDI 6202 Blatt 3 beschreibt einen Standarduntersuchungsumfang. Fragen Sie ausdrücklich, ob danach gearbeitet wird, sonst schwankt der Umfang je nach Anbieter erheblich.

Was am Ende herauskommt

Ergebnis ist ein Schadstoffkataster: eine Zusammenstellung, welcher Stoff wo in welcher Menge sitzt. Es ist die Grundlage für Ausschreibung, Kalkulation und Entsorgungskonzept.

Mit diesem Dokument können Sie mehreren Anbietern dieselbe Grundlage geben. Erst dann vergleichen Sie tatsächlich Preise und nicht unterschiedliche Annahmen über das Unbekannte.

Das Kataster ist außerdem die Basis für das Rückbaukonzept, das bei größeren Vorhaben von der Bauaufsicht als Anlage zur Anzeige verlangt wird.

Was die Erkundung nicht leisten kann

Auch die beste Voruntersuchung findet nicht alles. Manche Schichten zeigen sich erst, wenn Bauteile geöffnet werden. Das ist keine Schlamperei, sondern eine Grenze der Methode.

Deshalb gehört in jeden Vertrag eine Regelung, wie mit unerwarteten Funden umgegangen wird: Wer meldet, wer entscheidet, wie wird abgerechnet.

Je gründlicher die Voruntersuchung, desto seltener und kleiner diese Fälle. Eine zusätzliche Probe kostet dreistellig, ein Baustopp mitten in der Ausführung schnell fünfstellig.

Häufige Fragen

Was kostet eine Schadstofferkundung?

Für ein Einfamilienhaus meist im mittleren dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Bereich, abhängig von Größe und Zahl der Proben. Gegenüber den möglichen Nachträgen ist das ein kleiner Betrag.

Ist eine Erkundung Pflicht?

Eine ausdrückliche Pflicht zur vollständigen Erkundung trifft in erster Linie den Arbeitgeber vor Beginn der Tätigkeiten. Als Veranlasser müssen Sie jedenfalls alle Ihnen vorliegenden Informationen weitergeben. Praktisch führt beides zur selben Empfehlung.

Wer darf eine Schadstofferkundung durchführen?

Sachverständige mit entsprechender Qualifikation, häufig aus dem Bereich Bauschadstoffe oder Gebäudeschadstoffe. Die Laboranalyse übernimmt ein akkreditiertes Labor.

Kann ich die Erkundung nach dem Abriss nachholen?

Nein. Nach dem Abbruch ist die Zuordnung unmöglich, und belastetes Material ist längst in den allgemeinen Bauschutt gelangt. Das ist der klassische Fall, in dem eine ganze Ladung neu eingestuft und teuer nachentsorgt werden muss.

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