Abriss und Nachbarschaft: Lärm, Staub, Erschütterung
Konflikte mit Nachbarn sind vermeidbar. Was rechtlich gilt und was in der Praxis hilft.
Was rechtlich gilt
Für Baulärm ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm maßgeblich. Sie nennt Immissionsrichtwerte, die sich nach Gebietsart und Tageszeit unterscheiden. In reinen Wohngebieten sind die Werte am strengsten.
Arbeiten außerhalb der zulässigen Zeiten, an Sonn- und Feiertagen oder nachts brauchen eine Ausnahmegenehmigung. Sie wird nur bei gutem Grund erteilt.
Für Erschütterungen nennt die DIN 4150 Anhaltswerte. Werden sie eingehalten, sind Schäden an normalen Gebäuden nicht zu erwarten. Bei empfindlicher Bebauung werden erschütterungsarme Verfahren gewählt.
Staub begrenzen
Berieselung des Abbruchbereichs ist bei jedem größeren Abbruch Standard. Bei innerstädtischen Vorhaben kommen Nebelkanonen, Planen und teilweise Reifenwaschanlagen für abfahrende Fahrzeuge hinzu.
Diese Maßnahmen werden häufig als Auflage in der Anzeige oder Genehmigung festgeschrieben. Fehlen sie im Angebot, fehlen sie später auch auf der Baustelle.
Bei Schadstoffarbeiten geht es nicht mehr um Komfort, sondern um Gesundheitsschutz. Dort wird abgeschottet und mit Unterdruck gearbeitet, damit nichts nach außen dringt.
Was in der Praxis Streit verhindert
Informieren Sie die direkte Nachbarschaft, bevor die Maschinen kommen. Ein kurzer Brief mit Zeitraum, Ansprechpartner und Telefonnummer nimmt den meisten Ärger vorweg.
Machen Sie die Beweissicherung gemeinsam. Wer beim Rundgang dabei war und das Protokoll mit unterschrieben hat, stellt später seltener Behauptungen auf, die sich nicht belegen lassen.
Benennen Sie eine Person, die erreichbar ist. Ein Nachbar, der mit seiner Beschwerde niemanden erreicht, ruft als Nächstes das Ordnungsamt an.
Wenn doch etwas passiert
Melden Sie Schäden sofort dem ausführenden Unternehmen und dokumentieren Sie sie mit Fotos und Datum. Die Betriebshaftpflicht ist der übliche Weg zur Regulierung.
Die Beweissicherung vor Beginn ist dabei die entscheidende Grundlage. Ohne sie lässt sich kaum klären, welcher Riss neu ist und welcher vorher schon da war.
Bei erheblichen Schäden lohnt ein unabhängiger Sachverständiger. Die Kosten dafür trägt im Ergebnis meist die Versicherungsseite, wenn der Schaden bestätigt wird.
Häufige Fragen
Zu welchen Zeiten darf abgerissen werden?
In der Regel werktags zwischen sieben und zwanzig Uhr, mit strengeren Werten in Wohngebieten. Sonn- und Feiertage sowie Nachtstunden erfordern eine Ausnahmegenehmigung.
Muss ich meine Nachbarn über den Abriss informieren?
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht dazu gibt es nicht. Bei angebauter Bebauung und wenn das Nachbargrundstück betreten werden muss, ist die Abstimmung aber ohnehin erforderlich und praktisch immer sinnvoll.
Was tun bei Rissen im Nachbarhaus?
Sofort melden, fotografieren, datieren und die Betriebshaftpflicht des ausführenden Unternehmens einschalten. Die Beweissicherung vor Beginn entscheidet darüber, ob sich der Zusammenhang belegen lässt.
Darf der Bagger auf dem Nachbargrundstück stehen?
Nur mit Zustimmung des Nachbarn. Einige Landesnachbarrechtsgesetze kennen ein Hammerschlags- und Leiterrecht, das aber an Voraussetzungen und Ankündigungsfristen gebunden ist.