Bauherrenpflichten

Verantwortung des Auftraggebers beim Rückbau.

Der Bauherr trägt die Verantwortung für Anzeige, Auswahl geeigneter Unternehmen und die Bereitstellung aller Informationen über das Gebäude. Nach der Gefahrstoffverordnung muss der Veranlasser bekannte Angaben zur Bau- und Nutzungsgeschichte an das ausführende Unternehmen weitergeben.

Kategorie: Recht

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