Veranlasser

Wer Arbeiten an baulichen Anlagen in Auftrag gibt.

Die Gefahrstoffverordnung verpflichtet den Veranlasser, dem ausführenden Unternehmen alle vorliegenden Informationen zu Bau- und Nutzungsgeschichte sowie zu vermuteten Gefahrstoffen schriftlich zu übermitteln. Das gilt ausdrücklich auch für private Haushalte.

Kategorie: Recht

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