Abrissunternehmen in Niedersachsen

In Niedersachsen sind auf abrissunternehmen.net 341 Städte und Gemeinden erfasst. Maßgeblich für Anzeige- und Genehmigungspflichten beim Rückbau ist die Niedersächsische Bauordnung (NBauO).

Rechtlicher Rahmen

Ob die Beseitigung eines Gebäudes in Niedersachsen verfahrensfrei, anzeigepflichtig oder genehmigungspflichtig ist, ergibt sich aus der Niedersächsische Bauordnung (NBauO). Die einschlägigen Regelungen finden sich in § 60 Abs. 3 NBauO. Entscheidend sind Gebäudeklasse, Höhe und die Frage, ob Wohnraum betroffen ist. Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde der kreisfreien Stadt oder des Landkreises.

Wichtig dabei: Auch wenn die Bauaufsicht nicht beteiligt werden muss, bleiben denkmalrechtliche, artenschutzrechtliche und gefahrstoffrechtliche Pflichten bestehen.

Verfahren und Objekte

Größte Städte in Niedersachsen

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