Abbruchunternehmen in Osnabrück beauftragen
Das Wichtigste vorweg: Der größte Kostenfaktor bei einem Abbruch in Osnabrück ist nicht die Kubatur, sondern die Schadstoffbelastung. Bei Gebäuden mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 gilt ein grundsätzlicher Asbestverdacht.
Zwischen der Entscheidung für einen Abriss und dem freien Grundstück liegen in Osnabrück mehrere Monate. Diese Seite beschreibt die Reihenfolge, die Zuständigkeiten und die Punkte, an denen Projekte typischerweise ins Stocken geraten.
Mit etwa 166.960 Einwohnern ist Osnabrück groß genug für einen funktionierenden Wettbewerb unter Abbruchbetrieben. Holen Sie trotzdem mehrere Angebote ein, denn die Spannen sind auch bei guter Anbieterlage erheblich.
Osnabrück ist über Postleitzahlen 49074–49090, Vorwahl 0541 und 05402, Kfz-Kennzeichen OS eindeutig zuzuordnen. Nennen Sie diese Daten bei der Angebotsanfrage mit.
Kriterien für die Auswahl
Schäden am Nachbargebäude und an Versorgungsleitungen sind das Hauptrisiko. Lassen Sie sich eine aktuelle Bestätigung mit Deckungssummen vorlegen.
Sobald Schadstoffe im Spiel sind, braucht die aufsichtführende Person eine Sachkunde nach TRGS 519. Fragen Sie danach, bevor Sie unterschreiben.
Steht im Angebot, wohin das Material geht und wer die Gebühren trägt? Wird nach Gewicht abgerechnet, gehören alle Wiegescheine zu Ihren Unterlagen.
Der Fundamentrückbau wird häufig separat kalkuliert oder ganz vergessen. Prüfen Sie ausdrücklich, ob Bodenplatte und Kellersohle enthalten sind.
Nach dem Rückbau muss die Grube lagenweise verfüllt und verdichtet werden. Material, Einbau und Verdichtungsnachweis sind eigene Positionen.
Vereinbaren Sie schriftlich, dass Nachträge vor der Ausführung anzuzeigen und von Ihnen freizugeben sind. Sonst erfahren Sie von den Kosten erst zum Schluss.
Prüfen Sie Dachböden und Fassadenspalten auf Fledermäuse und Gebäudebrüter. Eine artenschutzrechtliche Prüfung vorab verhindert einen Baustopp mitten in der Ausführung.
Welches Verfahren wann passt
Der zeitkritische Punkt liegt fast immer am Anfang: Die Netzbetreiber brauchen für die Trennung der Hausanschlüsse mehrere Wochen, und die Anzeigefrist läuft erst mit vollständigen Unterlagen. Beides sollte parallel starten.
Was zurückgebaut wird
| Objekt | Dauer | Kostenrahmen | Schadstoffrisiko |
|---|---|---|---|
| Brandruine | 1 bis 4 Wochen | projektbezogene Kalkulation | sehr hoch |
| Einfamilienhaus | 3 bis 10 Arbeitstage ohne Schadstoffsanierung | 15.000 bis 35.000 Euro | hoch bei Baujahr vor 1993 |
| Mehrfamilienhaus | 2 bis 6 Wochen | 40.000 bis 120.000 Euro | hoch bei Baujahr vor 1993 |
| Garage | 1 bis 2 Arbeitstage | 1.500 bis 5.000 Euro | sehr hoch bei Dacheindeckung vor 1993 |
| Carport | wenige Stunden bis ein Arbeitstag | 500 bis 2.000 Euro | gering |
In Städten der Größe von Osnabrück liegen die Kubikmeterpreise wegen beengter Verhältnisse und aufwendigerer Verfahren eher am oberen Ende der üblichen Spanne. Dafür sind die Wege zu Entsorgungsanlagen kurz. Wer vergleichen möchte, fragt bei mehreren Betrieben mit denselben Unterlagen an. Nur so werden Angebote überhaupt vergleichbar. Preislisten einzelner Anbieter führen wir hier nicht.
Was im Gebäude stecken kann
Nach der novellierten Gefahrstoffverordnung gilt für Gebäude mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 ein grundsätzlicher Asbestverdacht, solange das Gegenteil nicht belegt ist. Wer Arbeiten veranlasst, muss dem ausführenden Unternehmen alle vorliegenden Informationen zur Bau- und Nutzungsgeschichte übermitteln. Das gilt ausdrücklich auch für private Haushalte. Eine Übersicht der relevanten Stoffe steht im Schadstoffbereich.
Der rechtliche Rahmen
Osnabrück liegt in Niedersachsen. Die Anzeige- und Genehmigungspflichten beim Rückbau ergeben sich aus der Niedersächsische Bauordnung (NBauO). Die Regelungen zur Beseitigung stehen dort in § 60 Abs. 3 NBauO. Die verbindliche Auskunft für Ihr konkretes Vorhaben erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde.
Wichtig dabei: Auch wenn die Bauaufsicht nicht beteiligt werden muss, bleiben denkmalrechtliche, artenschutzrechtliche und gefahrstoffrechtliche Pflichten bestehen. Ausführlich steht das im Ratgeber zur Abbruchanzeige.
Benachbarte Gemeinden
Rund um Osnabrück liegen weitere Gemeinden, für die dieselben landesrechtlichen Vorgaben gelten. Auch dort ansässige Betriebe sind eine sinnvolle Anfrage wert.
- Belm
- Hasbergen
- Wallenhorst
- Georgsmarienhütte
- Lotte
- Bissendorf
- Hagen am Teutoburger Wald
- Westerkappeln
- Bad Iburg
- Ostercappeln
Häufige Fragen
Wie lange dauert ein Abbruch?
Der reine Abbruch eines Einfamilienhauses dauert drei bis zehn Arbeitstage. Mit Anzeigefrist, Trennung der Hausanschlüsse und möglicher Schadstoffsanierung sollten Sie insgesamt drei bis sechs Monate einplanen.
Wer ist für die Abbruchanzeige zuständig?
Die untere Bauaufsichtsbehörde, also je nach Status das Bauamt der Stadt oder des Landkreises. Sie erteilt auch die verbindliche Auskunft, welche Unterlagen beizufügen sind.
Muss vor dem Abriss auf Asbest geprüft werden?
Bei Gebäuden mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 besteht nach der Gefahrstoffverordnung ein grundsätzlicher Asbestverdacht. Als Veranlasser müssen Sie dem ausführenden Unternehmen zudem alle vorliegenden Informationen zur Bau- und Nutzungsgeschichte übermitteln.
Ist der Keller im Abbruchpreis enthalten?
Häufig nicht. Der Fundament- und Kellerrückbau wird oft separat kalkuliert. Prüfen Sie ausdrücklich, ob Bodenplatte, Streifenfundamente und Kellersohle im Angebot stehen.
Wer trennt Strom, Gas und Wasser?
Das übernehmen die jeweiligen Netzbetreiber. Sie beantragen die Trennung, die Ausführung erfolgt durch den Versorger. Der Vorlauf beträgt oft mehrere Wochen und gehört an den Anfang der Terminplanung.