Rückbau und Abriss in Gleichen
Zusammengefasst: In Gleichen richtet sich die Anzeige- oder Genehmigungspflicht nach der Landesbauordnung, die Entsorgung nach dem Abfallrecht des Bundes und der Umgang mit Schadstoffen nach der Gefahrstoffverordnung. Alle drei greifen ineinander.
Ein Abbruch beginnt lange vor dem ersten Baggerbiss. In Gleichen gelten dabei dieselben bundes- und landesrechtlichen Vorgaben wie in vergleichbaren Kommunen. Was das für Ablauf, Anzeige und Kalkulation bedeutet, steht hier.
Gleichen zählt rund 8.693 Einwohner. Ansässige Abbruchbetriebe sind hier seltener, dafür kommen Anbieter aus der weiteren Region in Frage. Anfahrt und Entsorgungsentfernung gehören deshalb ausdrücklich in die Angebotsprüfung.
Zur Einordnung: In Gleichen gelten Postleitzahlen 37130, Vorwahl 0551 und 05508. Gerade bei ähnlich klingenden Ortsnamen lohnt der Abgleich, bevor Sie eine Anfahrt planen.
Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten
Steht im Angebot, wohin das Material geht und wer die Gebühren trägt? Wird nach Gewicht abgerechnet, gehören alle Wiegescheine zu Ihren Unterlagen.
Der Fundamentrückbau wird häufig separat kalkuliert oder ganz vergessen. Prüfen Sie ausdrücklich, ob Bodenplatte und Kellersohle enthalten sind.
Nach dem Rückbau muss die Grube lagenweise verfüllt und verdichtet werden. Material, Einbau und Verdichtungsnachweis sind eigene Positionen.
Vereinbaren Sie schriftlich, dass Nachträge vor der Ausführung anzuzeigen und von Ihnen freizugeben sind. Sonst erfahren Sie von den Kosten erst zum Schluss.
Ein Betrieb, der überwiegend Industrieanlagen zurückbaut, ist für ein Reihenhaus nicht automatisch die richtige Wahl. Fragen Sie nach vergleichbaren Vorhaben.
Vor Beginn sollte der Zustand der Nachbarbebauung mit Fotos und Rissprotokoll dokumentiert werden. Ohne diese Grundlage lassen sich spätere Behauptungen kaum entkräften.
Fotografieren Sie das Gebäude vor Beginn vollständig, innen wie außen. Diese Aufnahmen helfen bei Rückfragen der Behörde und bei Streit über den Leistungsumfang.
Die gängigen Abbruchverfahren
Wer den Ablauf einmal durchdacht hat, erkennt schnell, warum die Vorbereitung länger dauert als die Ausführung. Der eigentliche Abbruch ist der kürzeste Teil des Projekts.
Objekttypen im Vergleich
| Objekt | Dauer | Kostenrahmen | Schadstoffrisiko |
|---|---|---|---|
| Wintergarten | 1 bis 3 Arbeitstage | 2.000 bis 8.000 Euro | gering bis mittel |
| Ladenlokal | 1 bis 3 Wochen | 40 bis 100 Euro je Quadratmeter | mittel |
| Bunker | mehrere Wochen bis Monate | projektbezogene Kalkulation | mittel |
| Brandruine | 1 bis 4 Wochen | projektbezogene Kalkulation | sehr hoch |
| Einfamilienhaus | 3 bis 10 Arbeitstage ohne Schadstoffsanierung | 15.000 bis 35.000 Euro | hoch bei Baujahr vor 1993 |
Für Vorhaben in Gleichen gilt: Die Ausführung ist wegen freistehender Bebauung oft günstiger, Anfahrt und Entsorgungsentfernung machen den Unterschied. Fragen Sie im Angebot ausdrücklich danach. Konkret wird der Preis erst nach der Besichtigung. Halten Sie dafür Baujahr, Kubatur und alle vorliegenden Unterlagen bereit.
Belastete Materialien erkennen
Der Stichtag 31. Oktober 1993 ist die wichtigste Zahl im Gefahrstoffrecht am Bau: Bei allen davor begonnenen Gebäuden ist von asbesthaltigen Materialien auszugehen, bis das Gegenteil nachgewiesen ist. Die Informationspflicht des Veranlassers trifft auch private Eigentümer. Eine Übersicht der relevanten Stoffe steht im Schadstoffbereich.
Was die Behörde von Ihnen verlangt
Gleichen gehört zu Niedersachsen. Ob eine Beseitigung verfahrensfrei, anzeige- oder genehmigungspflichtig ist, richtet sich nach der Niedersächsische Bauordnung (NBauO). Die Regelungen zur Beseitigung stehen dort in § 60 Abs. 3 NBauO. Die verbindliche Auskunft für Ihr konkretes Vorhaben erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde.
Beachten Sie, dass neben dem Bauordnungsrecht weitere Vorschriften einschlägig sein können, etwa zum Denkmalschutz, zum Artenschutz und zum Umgang mit Gefahrstoffen. Ausführlich steht das im Ratgeber zur Abbruchanzeige.
In der Nähe
Weil die Anfahrt in die Kalkulation einfließt, lohnt der Blick über die Grenzen von Gleichen hinaus. Anbieter aus den Nachbargemeinden kommen genauso in Frage.
- Friedland
- Rosdorf
- Göttingen
- Uder
- Heilbad Heiligenstadt
- Duderstadt
- Bovenden
- Witzenhausen
- Nörten-Hardenberg
- Leinefelde-Worbis
Häufige Fragen
Wer trennt Strom, Gas und Wasser?
Das übernehmen die jeweiligen Netzbetreiber. Sie beantragen die Trennung, die Ausführung erfolgt durch den Versorger. Der Vorlauf beträgt oft mehrere Wochen und gehört an den Anfang der Terminplanung.
Was passiert mit dem Bauschutt?
Sortenreiner mineralischer Bauschutt wird zu Recycling-Baustoffen aufbereitet. Die zulässigen Einsatzbereiche regelt seit August 2023 die Ersatzbaustoffverordnung. Vermischtes Material muss aufwendig nachsortiert werden und kostet deutlich mehr.
Kann ich Teile selbst abreißen?
Bei kleinen verfahrensfreien Bauten ist Eigenleistung denkbar. Sobald Schadstoffe oder tragende Bauteile betroffen sind, ist davon abzuraten. Auch die Entsorgung als Privatperson ist oft teurer als über den Fachbetrieb.
Was ist ein selektiver Rückbau?
Dabei wird das Gebäude in umgekehrter Reihenfolge seiner Errichtung zerlegt und jede Materialgruppe getrennt erfasst. Das senkt die Entsorgungskosten deutlich und ist bei größeren Vorhaben durch die Gewerbeabfallverordnung ohnehin vorgegeben.
Wer haftet für Schäden am Nachbarhaus?
In der Regel das ausführende Unternehmen über seine Betriebshaftpflicht. Voraussetzung für die Durchsetzung ist eine Beweissicherung, die den Zustand vor Beginn dokumentiert.