Abrissunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern sind auf abrissunternehmen.net 50 Städte und Gemeinden erfasst. Maßgeblich für Anzeige- und Genehmigungspflichten beim Rückbau ist die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V).

Rechtlicher Rahmen

Ob die Beseitigung eines Gebäudes in Mecklenburg-Vorpommern verfahrensfrei, anzeigepflichtig oder genehmigungspflichtig ist, ergibt sich aus der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V). Entscheidend sind Gebäudeklasse, Höhe und die Frage, ob Wohnraum betroffen ist. Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde der kreisfreien Stadt oder des Landkreises.

Verfahrensfreiheit nach der Bauordnung entbindet nicht von Denkmalschutz, Artenschutz und Gefahrstoffrecht. Diese Vorschriften gelten unabhängig davon, ob die Bauaufsicht beteiligt wird.

Verfahren und Objekte

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