Abbruchunternehmen in Greifswald beauftragen
Zusammengefasst: In Greifswald richtet sich die Anzeige- oder Genehmigungspflicht nach der Landesbauordnung, die Entsorgung nach dem Abfallrecht des Bundes und der Umgang mit Schadstoffen nach der Gefahrstoffverordnung. Alle drei greifen ineinander.
Ein Abbruch beginnt lange vor dem ersten Baggerbiss. In Greifswald gelten dabei dieselben bundes- und landesrechtlichen Vorgaben wie in vergleichbaren Kommunen. Was das für Ablauf, Anzeige und Kalkulation bedeutet, steht hier.
Greifswald zählt rund 60.071 Einwohner. In dieser Größe gibt es meist einige regionale Betriebe, ergänzt um Anbieter aus dem Umland. Der Vergleich lohnt sich, weil Anfahrt und Entsorgungsentfernung deutlich durchschlagen.
Ortsdaten für die Anfrage: Postleitzahlen 17487, 17489, 17491, Vorwahl 03834, Kfz-Kennzeichen HGW. Diese Angaben ersparen Rückfragen, wenn mehrere Orte denselben Namen tragen.
Woran Sie einen geeigneten Betrieb erkennen
Trennung der Hausanschlüsse, Anzeigefrist, Sanierung, Abbruch: Lassen Sie sich die Kette mit Terminen geben, damit Verzögerungen sichtbar werden.
Sobald Schadstoffe im Spiel sind, braucht die aufsichtführende Person eine Sachkunde nach TRGS 519. Fragen Sie danach, bevor Sie unterschreiben.
Fehlen Unterlagen, beginnt die Wartefrist nicht zu laufen. Klären Sie, wer die Abbruchanzeige einreicht und welche Nachweise beiliegen.
Der Fundamentrückbau wird häufig separat kalkuliert oder ganz vergessen. Prüfen Sie ausdrücklich, ob Bodenplatte und Kellersohle enthalten sind.
Berieselung, Planen und Reifenwaschanlage sind bei innerstädtischen Vorhaben oft Auflage. Fehlen sie im Angebot, fehlen sie später auf der Baustelle.
Vereinbaren Sie schriftlich, dass Nachträge vor der Ausführung anzuzeigen und von Ihnen freizugeben sind. Sonst erfahren Sie von den Kosten erst zum Schluss.
Lassen Sie sich die Wiegescheine aushändigen, bevor Sie die Schlussrechnung freigeben. Als Abfallerzeuger bleiben Sie in der Verantwortung.
Verfahren im Überblick
Ein Abbruch läuft in festen Etappen ab. Am Anfang stehen Erkundung und Anzeige, dann folgen die Trennung der Versorgungsleitungen und die Sanierung belasteter Bauteile. Erst danach rückt schweres Gerät an.
Häufige Objekte und ihr Aufwand
| Objekt | Dauer | Kostenrahmen | Schadstoffrisiko |
|---|---|---|---|
| Brandruine | 1 bis 4 Wochen | projektbezogene Kalkulation | sehr hoch |
| Silo | 1 bis 3 Wochen | projektbezogene Kalkulation | mittel |
| Mehrfamilienhaus | 2 bis 6 Wochen | 40.000 bis 120.000 Euro | hoch bei Baujahr vor 1993 |
| Dachstuhl | 2 bis 5 Arbeitstage | 60 bis 150 Euro je Quadratmeter Dachfläche | sehr hoch bei Eindeckung vor 1993 |
| Carport | wenige Stunden bis ein Arbeitstag | 500 bis 2.000 Euro | gering |
In Greifswald sind die Grundstücke meist gut zugänglich, was den maschinellen Abbruch wirtschaftlich macht. Dafür kann die Entfernung zur Entsorgungsanlage spürbar durchschlagen. Eine verbindliche Summe ergibt sich erst aus einem Angebot auf Grundlage einer Begehung. Angaben einzelner Betriebe veröffentlichen wir nicht, weil sie ohne Objektbezug nichts aussagen.
Schadstoffe im Bestand
Asbest ist nicht das einzige Thema. Alte Mineralwolle, teerhaltige Kleber, polychlorierte Biphenyle in Fugenmassen und behandeltes Altholz kommen je nach Baujahr hinzu. Die Erkundung erfasst sie gemeinsam. Eine Übersicht der relevanten Stoffe steht im Schadstoffbereich.
Anzeige, Genehmigung und Zuständigkeit
Greifswald gehört zu Mecklenburg-Vorpommern. Ob eine Beseitigung verfahrensfrei, anzeige- oder genehmigungspflichtig ist, richtet sich nach der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V). Die verbindliche Auskunft für Ihr konkretes Vorhaben erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde.
Ein häufiges Missverständnis: Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei. Denkmalschutz und Artenschutz greifen unabhängig von der Bauordnung. Ausführlich steht das im Ratgeber zur Abbruchanzeige.
Orte in der Umgebung
Weil die Anfahrt in die Kalkulation einfließt, lohnt der Blick über die Grenzen von Greifswald hinaus. Anbieter aus den Nachbargemeinden kommen genauso in Frage.
Häufige Fragen
Wer ist für die Abbruchanzeige zuständig?
Die untere Bauaufsichtsbehörde, also je nach Status das Bauamt der Stadt oder des Landkreises. Sie erteilt auch die verbindliche Auskunft, welche Unterlagen beizufügen sind.
Wie finde ich einen geeigneten Betrieb?
Über Referenzen im passenden Objekttyp, den Nachweis der Betriebshaftpflicht und, bei Schadstoffen, die Sachkunde nach TRGS 519. Ein Ortstermin vor Angebotsabgabe ist das wichtigste Qualitätsmerkmal.
Was passiert mit dem Bauschutt?
Sortenreiner mineralischer Bauschutt wird zu Recycling-Baustoffen aufbereitet. Die zulässigen Einsatzbereiche regelt seit August 2023 die Ersatzbaustoffverordnung. Vermischtes Material muss aufwendig nachsortiert werden und kostet deutlich mehr.
Wie lange dauert ein Abbruch?
Der reine Abbruch eines Einfamilienhauses dauert drei bis zehn Arbeitstage. Mit Anzeigefrist, Trennung der Hausanschlüsse und möglicher Schadstoffsanierung sollten Sie insgesamt drei bis sechs Monate einplanen.
Zu welchen Zeiten darf gearbeitet werden?
Maßgeblich ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm mit Richtwerten nach Gebietsart und Tageszeit. Arbeiten an Sonn- und Feiertagen oder nachts brauchen eine Ausnahmegenehmigung.