Gebäudeklasse

Einstufung von Gebäuden nach Höhe und Nutzungseinheiten.

Die Landesbauordnungen teilen Gebäude in fünf Klassen ein. Maßgeblich sind die Höhe des obersten Aufenthaltsraums, die Zahl und Größe der Nutzungseinheiten sowie ob das Gebäude freistehend ist. Die Klasse entscheidet mit darüber, ob eine Beseitigung verfahrensfrei ist.

Kategorie: Recht

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