Artenschutz

Schutz von Fledermäusen und Gebäudebrütern bei Rückbau.

Dachböden, Spalten und Nistkästen können geschützte Arten beherbergen. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet die Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Eine artenschutzrechtliche Prüfung vor dem Abbruch verhindert Baustopps und Bußgelder.

Kategorie: Recht

Verwandte Begriffe

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