Abnahme

Billigung der erbrachten Leistung als vertragsgemäß.

Mit der Abnahme beginnt die Verjährung der Mängelansprüche und die Vergütung wird fällig. Beim Abbruch gehören Baufeldfreiheit, Verfüllung und Entsorgungsnachweise zum abzunehmenden Umfang.

Kategorie: Recht

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