Abrissunternehmen in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein sind auf abrissunternehmen.net 102 Städte und Gemeinden erfasst. Maßgeblich für Anzeige- und Genehmigungspflichten beim Rückbau ist die Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO).

Rechtlicher Rahmen

Ob die Beseitigung eines Gebäudes in Schleswig-Holstein verfahrensfrei, anzeigepflichtig oder genehmigungspflichtig ist, ergibt sich aus der Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO). Entscheidend sind Gebäudeklasse, Höhe und die Frage, ob Wohnraum betroffen ist. Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde der kreisfreien Stadt oder des Landkreises.

Ein häufiges Missverständnis: Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei. Denkmalschutz und Artenschutz greifen unabhängig von der Bauordnung.

Verfahren und Objekte

Größte Städte in Schleswig-Holstein

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