Abrissunternehmen in Harrislee finden

Zusammengefasst: In Harrislee richtet sich die Anzeige- oder Genehmigungspflicht nach der Landesbauordnung, die Entsorgung nach dem Abfallrecht des Bundes und der Umgang mit Schadstoffen nach der Gefahrstoffverordnung. Alle drei greifen ineinander.

Einwohner11.733
BundeslandSchleswig-Holstein
PLZ24955
Vorwahl0461
KfzSL

Wer in Harrislee ein Gebäude zurückbauen lässt, steht vor denselben Fragen wie überall: Welches Verfahren passt, was verlangt die Bauaufsicht und woran erkennt man ein belastbares Angebot. Diese Seite ordnet ein, worauf es bei der Auswahl vor Ort ankommt.

Harrislee zählt rund 11.733 Einwohner. Ansässige Abbruchbetriebe sind hier seltener, dafür kommen Anbieter aus der weiteren Region in Frage. Anfahrt und Entsorgungsentfernung gehören deshalb ausdrücklich in die Angebotsprüfung.

Harrislee ist über Postleitzahlen 24955, Vorwahl 0461, Kfz-Kennzeichen SL eindeutig zuzuordnen. Nennen Sie diese Daten bei der Angebotsanfrage mit.

Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten

Leistungsverzeichnis prüfen

Erst ein Verzeichnis mit Einzelpositionen und Mengen macht Angebote vergleichbar. Pauschalzahlen ohne Aufschlüsselung sagen nichts über den Umfang.

Betriebshaftpflicht zeigen lassen

Schäden am Nachbargebäude und an Versorgungsleitungen sind das Hauptrisiko. Lassen Sie sich eine aktuelle Bestätigung mit Deckungssummen vorlegen.

Sachkundenachweis abfragen

Sobald Schadstoffe im Spiel sind, braucht die aufsichtführende Person eine Sachkunde nach TRGS 519. Fragen Sie danach, bevor Sie unterschreiben.

Entsorgung klären

Steht im Angebot, wohin das Material geht und wer die Gebühren trägt? Wird nach Gewicht abgerechnet, gehören alle Wiegescheine zu Ihren Unterlagen.

Keller und Fundament abfragen

Der Fundamentrückbau wird häufig separat kalkuliert oder ganz vergessen. Prüfen Sie ausdrücklich, ob Bodenplatte und Kellersohle enthalten sind.

Verfüllung nicht vergessen

Nach dem Rückbau muss die Grube lagenweise verfüllt und verdichtet werden. Material, Einbau und Verdichtungsnachweis sind eigene Positionen.

Praxis-Tipp

Fotografieren Sie das Gebäude vor Beginn vollständig, innen wie außen. Diese Aufnahmen helfen bei Rückfragen der Behörde und bei Streit über den Leistungsumfang.

Die gängigen Abbruchverfahren

Der zeitkritische Punkt liegt fast immer am Anfang: Die Netzbetreiber brauchen für die Trennung der Hausanschlüsse mehrere Wochen, und die Anzeigefrist läuft erst mit vollständigen Unterlagen. Beides sollte parallel starten.

Alle Verfahren im Überblick →

Objekttypen im Vergleich

ObjektDauerKostenrahmenSchadstoffrisiko
Ladenlokal1 bis 3 Wochen40 bis 100 Euro je Quadratmetermittel
Bunkermehrere Wochen bis Monateprojektbezogene Kalkulationmittel
Brandruine1 bis 4 Wochenprojektbezogene Kalkulationsehr hoch
Einfamilienhaus3 bis 10 Arbeitstage ohne Schadstoffsanierung15.000 bis 35.000 Eurohoch bei Baujahr vor 1993
Mehrfamilienhaus2 bis 6 Wochen40.000 bis 120.000 Eurohoch bei Baujahr vor 1993

Für Vorhaben in Harrislee gilt: Die Ausführung ist wegen freistehender Bebauung oft günstiger, Anfahrt und Entsorgungsentfernung machen den Unterschied. Fragen Sie im Angebot ausdrücklich danach. Wer vergleichen möchte, fragt bei mehreren Betrieben mit denselben Unterlagen an. Nur so werden Angebote überhaupt vergleichbar. Preislisten einzelner Anbieter führen wir hier nicht.

Belastete Materialien erkennen

Nach der novellierten Gefahrstoffverordnung gilt für Gebäude mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 ein grundsätzlicher Asbestverdacht, solange das Gegenteil nicht belegt ist. Wer Arbeiten veranlasst, muss dem ausführenden Unternehmen alle vorliegenden Informationen zur Bau- und Nutzungsgeschichte übermitteln. Das gilt ausdrücklich auch für private Haushalte. Eine Übersicht der relevanten Stoffe steht im Schadstoffbereich.

Was die Behörde von Ihnen verlangt

Harrislee gehört zu Schleswig-Holstein. Ob eine Beseitigung verfahrensfrei, anzeige- oder genehmigungspflichtig ist, richtet sich nach der Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO). Die verbindliche Auskunft für Ihr konkretes Vorhaben erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde.

Verfahrensfreiheit nach der Bauordnung entbindet nicht von Denkmalschutz, Artenschutz und Gefahrstoffrecht. Diese Vorschriften gelten unabhängig davon, ob die Bauaufsicht beteiligt wird. Ausführlich steht das im Ratgeber zur Abbruchanzeige.

In der Nähe

Rund um Harrislee liegen weitere Gemeinden, für die dieselben landesrechtlichen Vorgaben gelten. Auch dort ansässige Betriebe sind eine sinnvolle Anfrage wert.

Häufige Fragen

Wie lange dauert ein Abbruch?

Der reine Abbruch eines Einfamilienhauses dauert drei bis zehn Arbeitstage. Mit Anzeigefrist, Trennung der Hausanschlüsse und möglicher Schadstoffsanierung sollten Sie insgesamt drei bis sechs Monate einplanen.

Wer ist für die Abbruchanzeige zuständig?

Die untere Bauaufsichtsbehörde, also je nach Status das Bauamt der Stadt oder des Landkreises. Sie erteilt auch die verbindliche Auskunft, welche Unterlagen beizufügen sind.

Muss vor dem Abriss auf Asbest geprüft werden?

Bei Gebäuden mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 besteht nach der Gefahrstoffverordnung ein grundsätzlicher Asbestverdacht. Als Veranlasser müssen Sie dem ausführenden Unternehmen zudem alle vorliegenden Informationen zur Bau- und Nutzungsgeschichte übermitteln.

Ist der Keller im Abbruchpreis enthalten?

Häufig nicht. Der Fundament- und Kellerrückbau wird oft separat kalkuliert. Prüfen Sie ausdrücklich, ob Bodenplatte, Streifenfundamente und Kellersohle im Angebot stehen.

Wer trennt Strom, Gas und Wasser?

Das übernehmen die jeweiligen Netzbetreiber. Sie beantragen die Trennung, die Ausführung erfolgt durch den Versorger. Der Vorlauf beträgt oft mehrere Wochen und gehört an den Anfang der Terminplanung.