Abrissunternehmen in Brandenburg

In Brandenburg sind auf abrissunternehmen.net 123 Städte und Gemeinden erfasst. Maßgeblich für Anzeige- und Genehmigungspflichten beim Rückbau ist die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO).

Rechtlicher Rahmen

Ob die Beseitigung eines Gebäudes in Brandenburg verfahrensfrei, anzeigepflichtig oder genehmigungspflichtig ist, ergibt sich aus der Brandenburgische Bauordnung (BbgBO). Entscheidend sind Gebäudeklasse, Höhe und die Frage, ob Wohnraum betroffen ist. Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde der kreisfreien Stadt oder des Landkreises.

Wichtig dabei: Auch wenn die Bauaufsicht nicht beteiligt werden muss, bleiben denkmalrechtliche, artenschutzrechtliche und gefahrstoffrechtliche Pflichten bestehen.

Verfahren und Objekte

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