Abrissunternehmen in Nauen finden

Kurz gefasst: Für einen Abbruch in Nauen brauchen Sie drei Dinge, bevor Sie Angebote einholen: das Baujahr, die ungefähre Kubatur und Klarheit über die Schadstofflage. Ohne diese Angaben kalkuliert jeder Anbieter anders.

Einwohner19.563
BundeslandBrandenburg
PLZ14641
Vorwahl03321

Abbrucharbeiten in Nauen unterliegen dem Bauordnungsrecht des Landes, dem Abfallrecht des Bundes und dem Gefahrstoffrecht. Was daraus für Ihr Vorhaben folgt, fasst diese Übersicht zusammen.

Nauen hat rund 19.563 Einwohner. Zuständig für die Abbruchanzeige ist in aller Regel die Bauaufsicht des Landkreises, nicht die Gemeinde selbst.

Ortsdaten für die Anfrage: Postleitzahlen 14641, Vorwahl 03321 und 033230. Diese Angaben ersparen Rückfragen, wenn mehrere Orte denselben Namen tragen.

Kriterien für die Auswahl

Staub- und Lärmschutz abfragen

Berieselung, Planen und Reifenwaschanlage sind bei innerstädtischen Vorhaben oft Auflage. Fehlen sie im Angebot, fehlen sie später auf der Baustelle.

Ansprechpartner benennen lassen

Eine erreichbare Person für Rückfragen der Nachbarschaft verhindert, dass die erste Beschwerde direkt beim Ordnungsamt landet.

Ortsbesichtigung verlangen

Wer ohne Ortstermin einen Festpreis nennt, kalkuliert entweder mit hohem Risikoaufschlag oder plant Nachträge ein. Ein seriöses Angebot folgt auf eine Begehung.

Leistungsverzeichnis prüfen

Erst ein Verzeichnis mit Einzelpositionen und Mengen macht Angebote vergleichbar. Pauschalzahlen ohne Aufschlüsselung sagen nichts über den Umfang.

Betriebshaftpflicht zeigen lassen

Schäden am Nachbargebäude und an Versorgungsleitungen sind das Hauptrisiko. Lassen Sie sich eine aktuelle Bestätigung mit Deckungssummen vorlegen.

Sachkundenachweis abfragen

Sobald Schadstoffe im Spiel sind, braucht die aufsichtführende Person eine Sachkunde nach TRGS 519. Fragen Sie danach, bevor Sie unterschreiben.

Praxis-Tipp

Ein Auszug aus dem Altlastenkataster des Landkreises ist meist kostenfrei und beantwortet früh, ob mit belastetem Aushub zu rechnen ist.

Welches Verfahren wann passt

Ein Abbruch läuft in festen Etappen ab. Am Anfang stehen Erkundung und Anzeige, dann folgen die Trennung der Versorgungsleitungen und die Sanierung belasteter Bauteile. Erst danach rückt schweres Gerät an.

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Was zurückgebaut wird

ObjektDauerKostenrahmenSchadstoffrisiko
Ladenlokal1 bis 3 Wochen40 bis 100 Euro je Quadratmetermittel
Bunkermehrere Wochen bis Monateprojektbezogene Kalkulationmittel
Brandruine1 bis 4 Wochenprojektbezogene Kalkulationsehr hoch
Einfamilienhaus3 bis 10 Arbeitstage ohne Schadstoffsanierung15.000 bis 35.000 Eurohoch bei Baujahr vor 1993
Mehrfamilienhaus2 bis 6 Wochen40.000 bis 120.000 Eurohoch bei Baujahr vor 1993

Für Vorhaben in Nauen gilt: Die Ausführung ist wegen freistehender Bebauung oft günstiger, Anfahrt und Entsorgungsentfernung machen den Unterschied. Fragen Sie im Angebot ausdrücklich danach. Eine verbindliche Summe ergibt sich erst aus einem Angebot auf Grundlage einer Begehung. Angaben einzelner Betriebe veröffentlichen wir nicht, weil sie ohne Objektbezug nichts aussagen.

Was im Gebäude stecken kann

Asbest ist nicht das einzige Thema. Alte Mineralwolle, teerhaltige Kleber, polychlorierte Biphenyle in Fugenmassen und behandeltes Altholz kommen je nach Baujahr hinzu. Die Erkundung erfasst sie gemeinsam. Eine Übersicht der relevanten Stoffe steht im Schadstoffbereich.

Der rechtliche Rahmen

Rechtlicher Rahmen für Abbrucharbeiten in Nauen ist die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) des Landes Brandenburg. Die verbindliche Auskunft für Ihr konkretes Vorhaben erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde.

Verfahrensfreiheit nach der Bauordnung entbindet nicht von Denkmalschutz, Artenschutz und Gefahrstoffrecht. Diese Vorschriften gelten unabhängig davon, ob die Bauaufsicht beteiligt wird. Ausführlich steht das im Ratgeber zur Abbruchanzeige.

Benachbarte Gemeinden

Weil die Anfahrt in die Kalkulation einfließt, lohnt der Blick über die Grenzen von Nauen hinaus. Anbieter aus den Nachbargemeinden kommen genauso in Frage.

Häufige Fragen

Wer ist für die Abbruchanzeige zuständig?

Die untere Bauaufsichtsbehörde, also je nach Status das Bauamt der Stadt oder des Landkreises. Sie erteilt auch die verbindliche Auskunft, welche Unterlagen beizufügen sind.

Muss vor dem Abriss auf Asbest geprüft werden?

Bei Gebäuden mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 besteht nach der Gefahrstoffverordnung ein grundsätzlicher Asbestverdacht. Als Veranlasser müssen Sie dem ausführenden Unternehmen zudem alle vorliegenden Informationen zur Bau- und Nutzungsgeschichte übermitteln.

Ist der Keller im Abbruchpreis enthalten?

Häufig nicht. Der Fundament- und Kellerrückbau wird oft separat kalkuliert. Prüfen Sie ausdrücklich, ob Bodenplatte, Streifenfundamente und Kellersohle im Angebot stehen.

Wer trennt Strom, Gas und Wasser?

Das übernehmen die jeweiligen Netzbetreiber. Sie beantragen die Trennung, die Ausführung erfolgt durch den Versorger. Der Vorlauf beträgt oft mehrere Wochen und gehört an den Anfang der Terminplanung.

Was passiert mit dem Bauschutt?

Sortenreiner mineralischer Bauschutt wird zu Recycling-Baustoffen aufbereitet. Die zulässigen Einsatzbereiche regelt seit August 2023 die Ersatzbaustoffverordnung. Vermischtes Material muss aufwendig nachsortiert werden und kostet deutlich mehr.