TRGS 519

Technische Regel für Arbeiten mit Asbest.

Die Technische Regel für Gefahrstoffe 519 regelt Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien. Sie beschreibt Sachkundeanforderungen, Schutzmaßnahmen, Arbeitsverfahren und den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen.

Kategorie: Schadstoffe

Verwandte Begriffe

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