Lärmschutz

Begrenzung der Geräuschbelastung im Umfeld.

Maßgeblich ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm. Sie nennt Immissionsrichtwerte je nach Gebietsart und Tageszeit. Arbeiten außerhalb der zulässigen Zeiten brauchen eine Ausnahme.

Kategorie: Ablauf

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