Gewerbeabfallverordnung

Vorschrift zur Getrenntsammlung von Bau- und Abbruchabfällen.

Die Verordnung verpflichtet zur getrennten Sammlung von Glas, Kunststoff, Metall, Holz, Dämmmaterial, Bitumen, Beton, Ziegel, Fliesen und Gips. Ist eine Trennung nicht möglich, muss das begründet und dokumentiert werden.

Kategorie: Entsorgung

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