Abrissunternehmen in Sachsen

In Sachsen sind auf abrissunternehmen.net 161 Städte und Gemeinden erfasst. Maßgeblich für Anzeige- und Genehmigungspflichten beim Rückbau ist die Sächsische Bauordnung (SächsBO).

Rechtlicher Rahmen

Ob die Beseitigung eines Gebäudes in Sachsen verfahrensfrei, anzeigepflichtig oder genehmigungspflichtig ist, ergibt sich aus der Sächsische Bauordnung (SächsBO). Entscheidend sind Gebäudeklasse, Höhe und die Frage, ob Wohnraum betroffen ist. Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde der kreisfreien Stadt oder des Landkreises.

Wichtig dabei: Auch wenn die Bauaufsicht nicht beteiligt werden muss, bleiben denkmalrechtliche, artenschutzrechtliche und gefahrstoffrechtliche Pflichten bestehen.

Verfahren und Objekte

Größte Städte in Sachsen

Alle erfassten Orte