Abrissunternehmen in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt sind auf abrissunternehmen.net 102 Städte und Gemeinden erfasst. Maßgeblich für Anzeige- und Genehmigungspflichten beim Rückbau ist die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA).

Rechtlicher Rahmen

Ob die Beseitigung eines Gebäudes in Sachsen-Anhalt verfahrensfrei, anzeigepflichtig oder genehmigungspflichtig ist, ergibt sich aus der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA). Die einschlägigen Regelungen finden sich in § 60 Abs. 3 BauO LSA. Entscheidend sind Gebäudeklasse, Höhe und die Frage, ob Wohnraum betroffen ist. Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde der kreisfreien Stadt oder des Landkreises.

Beachten Sie, dass neben dem Bauordnungsrecht weitere Vorschriften einschlägig sein können, etwa zum Denkmalschutz, zum Artenschutz und zum Umgang mit Gefahrstoffen.

Verfahren und Objekte

Größte Städte in Sachsen-Anhalt

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