Abrissunternehmen in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz sind auf abrissunternehmen.net 126 Städte und Gemeinden erfasst. Maßgeblich für Anzeige- und Genehmigungspflichten beim Rückbau ist die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO).

Rechtlicher Rahmen

Ob die Beseitigung eines Gebäudes in Rheinland-Pfalz verfahrensfrei, anzeigepflichtig oder genehmigungspflichtig ist, ergibt sich aus der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO). Entscheidend sind Gebäudeklasse, Höhe und die Frage, ob Wohnraum betroffen ist. Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde der kreisfreien Stadt oder des Landkreises.

Wichtig dabei: Auch wenn die Bauaufsicht nicht beteiligt werden muss, bleiben denkmalrechtliche, artenschutzrechtliche und gefahrstoffrechtliche Pflichten bestehen.

Verfahren und Objekte

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