Abrissunternehmen in Hamburg

In Hamburg sind auf abrissunternehmen.net 1 Städte und Gemeinden erfasst. Maßgeblich für Anzeige- und Genehmigungspflichten beim Rückbau ist die Hamburgische Bauordnung (HBauO).

Rechtlicher Rahmen

Ob die Beseitigung eines Gebäudes in Hamburg verfahrensfrei, anzeigepflichtig oder genehmigungspflichtig ist, ergibt sich aus der Hamburgische Bauordnung (HBauO). Entscheidend sind Gebäudeklasse, Höhe und die Frage, ob Wohnraum betroffen ist. Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde der kreisfreien Stadt oder des Landkreises.

Ein häufiges Missverständnis: Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei. Denkmalschutz und Artenschutz greifen unabhängig von der Bauordnung.

Verfahren und Objekte

Größte Städte in Hamburg