Abrissunternehmen in Bremen
In Bremen sind auf abrissunternehmen.net 2 Städte und Gemeinden erfasst. Maßgeblich für Anzeige- und Genehmigungspflichten beim Rückbau ist die Bremische Landesbauordnung (BremLBO).
Rechtlicher Rahmen
Ob die Beseitigung eines Gebäudes in Bremen verfahrensfrei, anzeigepflichtig oder genehmigungspflichtig ist, ergibt sich aus der Bremische Landesbauordnung (BremLBO). Entscheidend sind Gebäudeklasse, Höhe und die Frage, ob Wohnraum betroffen ist. Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde der kreisfreien Stadt oder des Landkreises.
Wichtig dabei: Auch wenn die Bauaufsicht nicht beteiligt werden muss, bleiben denkmalrechtliche, artenschutzrechtliche und gefahrstoffrechtliche Pflichten bestehen.