Abrissunternehmen in Berlin

In Berlin sind auf abrissunternehmen.net 1 Städte und Gemeinden erfasst. Maßgeblich für Anzeige- und Genehmigungspflichten beim Rückbau ist die Bauordnung für Berlin (BauO Bln).

Rechtlicher Rahmen

Ob die Beseitigung eines Gebäudes in Berlin verfahrensfrei, anzeigepflichtig oder genehmigungspflichtig ist, ergibt sich aus der Bauordnung für Berlin (BauO Bln). Die einschlägigen Regelungen finden sich in § 61 BauO Bln. Entscheidend sind Gebäudeklasse, Höhe und die Frage, ob Wohnraum betroffen ist. Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde der kreisfreien Stadt oder des Landkreises.

Wichtig dabei: Auch wenn die Bauaufsicht nicht beteiligt werden muss, bleiben denkmalrechtliche, artenschutzrechtliche und gefahrstoffrechtliche Pflichten bestehen.

Verfahren und Objekte

Größte Städte in Berlin